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Channel: Laizität – Niko Alm
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Kindeswohl und Religion

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Vizekanzler Werner Kogler richtet als Karenzvertretung von Alma Zadić eine Kindeswohlkommission im Justizministerium ein und beauftragt Irmgard Griss mit deren Leitung.

Die übliche Kritik an der Anlassbezogenheit solcher Vorgänge kann man geflissentlich ausblenden, denn was, wenn kein Anlass, gäbe denn Anlass, aktiv zu werden? Wie auch sonst wird dieses Vehikel an seinen Taten zu messen sein und nicht an Vorurteilen und Spekulationen. Irmgard Griss ist außerdem bekannt dafür, sich am kodifizierten Recht zu orientieren und weniger für ihre legistische Kreativität. (Anmerkung: Daher wäre und war sie meines Erachtens als Bundespräsidentin und Richterin auch besser aufgehoben als in der Gesetzgebung an sich.) Sie wird diese Aufgabe also sicher gewissenhaft erfüllen.

Kindeswohl ist ein weites Feld, das nicht nur Asyl und Inklusion betrifft. In meinem selbstauferlegten Interessensgebiet der Laizität und dem Verhältnis von Republik und Religion gibt es in dieser Hinsicht auch einiges zu tun, das sich Frau Griss ansehen sollte. Hier ein paar Anregungen:

  1. Eintritt in die Religionsgemeinschaft

Es beginnt mit den de facto automatischen Mitgliedschaften von Kindern in den Religionsgemeinschaften. Kinder werden prinzipiell einmal (aus der Sicht) des Staates den Konfessionen der Eltern zugerechnet. Ob da im Katholismus getauft wird oder nicht, ist da zunächst unerheblich – vergleichbare Aufnahmerituale gibt es in anderen Religionen auch nicht. Bei Muslimen etwa wird einfach angenommen, dass das Kind genauso islamisch ist wie seine Eltern.

Tatsächlich kommen Kinder ohne religiöses, politisches oder sonstiges ideologische Bekenntnis zur Welt. Die Erblichkeit ideologischer Prädispositionen und spätere Erziehung durch die Eltern ist zwar unvermeidlich, die Duldung einer frühen organisatorischen Eingliederung mit weitreichenden Folgen im Bildungssystem steht aber im Widerspruch zum Kindeswohl.

  1. Religionsunterricht

Die verpflichtende Teilnahme am konfessionellen Unterricht verhindert ab der nächsten Schulsaison für viele Schulpflichtige den Besuch des Ethikunterrichts. Anstatt gemeinsam an einem integrativen Fach mit allen Mitschülerinnen und Mitschülern teilzunehmen, werden Kinder gemäß dem Bekenntnis der Eltern religiös unterwiesen. Der Gesetzgeber legt die Religionsmündigkeit selbst erst mit 14 Jahren fest. Der konfessionelle Religionsunterricht widerspricht damit nicht nur dem Kindeswohl, sondern auch dem politischen Willen grundsätzlich.

Weitere Texte von mir dazu:

  1. Männliche und weibliche Genitalverstümmelung

Mit der verharmlosenden Bezeichnung „Beschneidung“ wird vielen Kindern ohne medizinische Indikation, rein aus traditionellen Gründen eine religiöse Markierung im Kindesalter zugefügt, die in sie in den allermeisten Fällen bei Erreichen der Religionsmündigkeit oder Volljährigkeit kaum vornehmen (lassen) würden.

Die Verletzung der körperlichen Integrität steht in offensichtlichem Widerspruch zum Kindeswohl. Trotzdem werden Mädchen und Buben nach wie vor Teile ihrer Genitalien entfernt. Während bei Mädchen dieser Eingriff (FGM – Female Genital Mutilation) strafbar ist, bleibt er bei Buben (MGM – Male Genital Mutilation) in Österreich und Deutschlang nach wie vor straffrei. Am 6. Februar war übrigens der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung.

Diskussionen zu dem Thema habe ich bereits 2012 (und danach noch oft) in epischer Länge und Breite geführt. Deswegen gibt es auch ein paar Texte aus dieser Zeit von mir dazu:

 

Das waren einige Punkte bei denen das Kindeswohl gegenüber religiösen Privilegierungen nachgereiht wird. Es bleibt also neben dem Komplex Asyl/Bleibrecht/Integration noch viel Arbeit für die Kindeswohlkommission.

Eines der Sujets aus der Atheistischen Buskampagne 2010.


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